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Alles was Recht ist - Praxisfälle

Dokument-Nummer: 19542

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Entgeltfortzahlungsgesetz regelt Lohfortzahlung im Krankheitsfall auch für Auszubildende. Demnach entsteht ein Anspruch erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Ausbildungsverhältnisses. In den ersten vier Wochen zahlt nur die Krankenkasse ein Krankengeld, das aber nicht der Höhe der Ausbildungsvergütung entspricht.  mehr

Berichtsheft mangelhaft

Schludrig geführte Ausbildungsnachweise können nach wiederholter erfolgloser Abmahnung des Azubis eine fristlose Kündigung rechtfertigen.  mehr


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