Entgeltfortzahlungsgesetz regelt Lohfortzahlung im Krankheitsfall auch für Auszubildende. Demnach entsteht ein Anspruch erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Ausbildungsverhältnisses. In den ersten vier Wochen zahlt nur die Krankenkasse ein Krankengeld, das aber nicht der Höhe der Ausbildungsvergütung entspricht.
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