Wiedereinführung der überarbeiteten Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
Die überarbeitete Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO), die zum 1. August 2009 in Kraft tritt, legt die wichtigsten Aufgaben für Ausbilderinnen und Ausbilder fest.Ausbilderinnen und Ausbilder sollen beurteilen können, ob im Betrieb die Voraussetzungen für eine gute Ausbildung erfüllt sind, bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken und die Ausbildung im Betrieb vorbereiten. Um die Auszubildenden zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen, sollen sie auf individuelle Anliegen eingehen und mögliche Konflikte frühzeitig lösen.
Seit 2003 mussten Ausbilder einen Nachweis im Sinne der AEVO in der Regel nicht mehr vorlegen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat die Folgen dieser Aussetzung überprüft. Dabei wurde einerseits ein gewisser Zuwachs an Ausbildungsplätzen festgestellt, andererseits aber auch Qualitätseinbußen in der betrieblichen Ausbildung. Nach eingehenden Beratungen hat das Bildungsministerium entschieden, wieder eine AEVO in Kraft zu setzen und sie an neue Erfordernisse, die sich z. B. auch aus dem neuen Berufsbildungsgesetz vom März 2005 ergeben, anzupassen.
In der neuen Rechtsverordnung ist zudem geregelt, dass all diejenigen, die während der Aussetzung der AEVO ohne Beanstandung als Ausbilder tätig waren, auch in Zukunft von der Verpflichtung, ein Prüfungszeugnis nach der AEVO vorzulegen, befreit sind.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bmbf.de/de/1652.php.
Den Verordnungstext finden Sie www.bmbf.de/pub/aevo_banz.pdf
