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Recht - wichtig für die Ausbildung

Ansprechpartner:

Torsten Heinzmann
Tel.: 06151 871 239
Fax: 06151 871 100 239

Benita Korff
Tel.: 06151 871-268
Fax: 06151 871-100-268

Dokument-Nummer: 7938

Verspäteter Schlichtungsantrag

In der Regel gilt für die Anrufung des Schlichtungsausschusses die 3-Wochen-Frist, es sei denn der Betroffene macht besondere Gründe geltend, warum er erst jetzt den Antrag stellt.  mehr

Ausbildungsvertrag Verlängerung

Information zur Ausbildungsvertragsverlängerung, wenn ein Auszubildender die Prüfung nach Vertragsablauf ablegt.   mehr

Berufsbildungsgesetz von A - Z (PDF, 129 KB)

Erläuterungen zum Gesetzestext.  mehr

Sachbezugswerte für Auszubildende

Hier finden Sie die für 2009 angepasste Tabelle.  mehr

Entgeltfortzahlung

Information zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn ein Auszubildender im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis wechselt.  mehr

Wer einträgt prüft - es geht auch gemeinsam

Die Betreuung eines Ausbildungsverhältnisses endet mit der Prüfung. Als hoheitliche Aufgabe der IHK ist dies nicht einfach teilbar, daraus ergibt sich: Wer einträgt, prüft auch - aber es geht nun mehr in gemeinsamen Prüfungsausschüssen   mehr


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