Gemäß EU-Verordnung müssen alle Personen, die in ihrer beruflichen Tätigkeit mit klimagefährdenden Chemikalien umgehen, ab dem 04.07.2009 einen Sachkundenachweis besitzen. Dieser wird in der Regel durch eine Prüfung erworben, übergangsweise können aber auch Bescheinigungen aus der der praktischen Tätigkeit heraus beantragt werden.
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