Elena ist gut für Unternehmen
„Ich möchte das derzeit entstehende schräge Bild etwas gerade rücken“, sagt Rechtsexperte Martin Bonelli von der IHK Darmstadt. Mit dem neuen Verfahren „Elena“ müssen Arbeitgeber seit dem 1. Januar alle Anträge auf Sozialleistungen ihrer Mitarbeiter elektronisch abwickeln. Wegen datenschutzrechtlicher Bedenken ist das Verfahren nun in die Kritik geraten. Jurist Martin Bonelli hält die Bedenken allerdings für übertrieben: „Nur wenn eine bestimmte Stelle, zum Beispiel Arbeitsamt oder Sozialversicherungsträger Daten anfragt, um ein Thema zu bearbeiten, werden diese temporär zur Verfügung gestellt.“
Bonelli nennt weitere Vorteile:
Elena dient dem Bürokratieabbau. Es beschleunigt das Verfahren zugunsten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zudem entlastet es Unternehmen finanziell und hilft dabei, Arbeitszeit zu sparen. „Die jährlichen Einsparungen betragen 85 Millionen Euro“, sagt der IHK-Jurist. Unternehmen und Behörden sparen ab jetzt jährlich etwa 60 Millionen Bescheinigungen in Papierform.
An zwei Beispielen erklärt Jurist Bonelli, wie Elena mit Daten umgeht. „Was bei der ganzen derzeit so hoch kochenden Diskussion vergessen wird ist übrigens, dass diese Daten auch vorher schon an die gleichen Stellen gingen – nur eben in Papierform.“
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Beispiel 1: Zum Beispiel bekommen die Sozialversicherungsträger die Daten über Streiks. Diese Angaben brauchen sie zur Abrechnung. Der Grund: Denn nur bei genehmigten Streiks erhalten die Mitarbeiter Lohn und Sozialversicherungsbeiträge. Bei ungenehmigten fallen Lohn und Sozialversicherung weg. |
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Beispiel 2: Nach einer Kündigung fragt die Arbeitsagentur, was der Grund für den Schritt war. Die Daten übermittelte früher ein vierseitiges Formular, heute Elena. Die Agentur für Arbeit braucht die Daten, weil dort festgestellt wird, ob das Arbeitslosengeld sofort oder erst nach einer Sperrfrist ausgezahlt wird. Das hängt davon ab, ob der Mitarbeiter die Kündigung durch sein Verhalten ausgelöst hat. |
